Neues Wirtschaftsgut (AfA)

Bewegliches Wirtschaftsgut erfassen

Anschaffungskosten über 800€ netto werden linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter unter 800€ netto zählen als GWG (sofort absetzbar).

Orientierung: BMF-AfA-Tabelle (z.B. Büro 5–10 Jahre, EDV 3–5 Jahre).